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Tiervermittlung

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Birgit Lötzerich

VERMITTLUNGSABLAUF

Unsere Tiere sind alle in privaten Pflegestellen untergebracht, wir haben kein Tierheim.
Dies hat zwar den Nachteil, daß man sich unsere Tiere nicht alle an ein und demselben Ort ansehen kann, sondern sich im voraus überlegen muß, für welche/s Tier/e man sich interessiert und gegebenenfalls sogar mehr als eine Pflegestelle aufsuchen muß. Der bedeutende Vorteil jedoch liegt in der Art der Unterbringung. Unsere Tiere sind nicht dem hohen Infektionsdruck, der für gewöhnlich in den Tierheimen aufgrund der Massenunterbringung herrscht, ausgesetzt, ebensowenig dem hohen Streßpotential. Statt dessen leben die Tiere in privaten Haushalten, zumeist eingegliedert in das dortige Familienleben, manchmal aber auch in speziellen Räumlichkeiten nur für die Pflegetiere. Hier kümmert man sich liebevoll um die Tiere und hat verständlicher Weise mehr Zeit für den einzelnen Pflegling, als dies in einem großen Tierheim der Fall ist.

Interessiert man sich also für eines unserer Vermittlungstiere, ruft man in der Pflegestelle an, um sich näher über das Tier zu informieren bzw. einen “Kennenlern-Termin” abzusprechen. Fällt die Entscheidung dann für eines der Tiere, darf der Interessent das Tier nicht gleich mitnehmen! Unsere Vermittlungstiere werden immer von einem unserer Mitarbeiter in das neue Zuhause gebracht! Der Grund für dieses Vorgehen liegt darin, daß wir uns bei dieser Gelegenheit gern persönlich davon überzeugen möchten, daß die uns gegenüber getätigten Angaben auch der Wahrheit entsprechen. Zu oft haben wir erlebt, daß man uns Tatbestände, die für das Lebensumfeld des Tieres von Bedeutung waren, verschwiegen hat oder gar unlautere Absichten mit dem Kätzchen hatte (außer Tierhändlern und Fell-Produzenten gibt es z.B. auch viele fiese Typen, die ihren Hund mit einem kleinen Kätzchen “scharf” machen wollen, und dergleichen mehr). Ein kurzes Beispiel zum besseren Verständnis: Jemand möchte ein Tier aufnehmen, von dem wir wissen, daß es einen großen Bewegungsdrang hat, und sagt uns, er habe eine große Wohnung. Bei der Ankuft entpuppt sich diese “große Wohnung” allerdings dann als ein Ein-Zimmer-Appartement, in welchem die artgerechte Haltung des Tieres unmöglich ist.... Ein anderes Beispiel: Jemand möchte ein Tier aufnehmen, welches Freigang benötigt, und gibt an, in einer ruhigen Verkehrslage zu wohnen. Bei der Ankuft ist dann festzustellen, daß diese “ruhige Verkehrslage” direkt an einer stark befahrenen Hauptstraße liegt.... Beide genannten Beispiele würden also dazu führen, daß unser Mitarbeiter von einer Vermittlung absehen und das Tier wieder mitnehmen würde.

Der Termin der Übergabe des Tieres enspricht also quasi einer sogenannten “Vorkontrolle”, bei der geprüft wird, ob das neue Zuhause wirklich eine artgerechte Katzenhaltung ermöglicht. Wenn dem so ist, wird vor Ort ein Tierschutzvertrag unterzeichnet, in dem sich der neue Halter (grob zusammengefaßt) verpflichtet, das Tier artgerecht zu halten, es weder zu verschenken noch zu veräußern und es im Fall einer erforderlichen Abgabe ausschließlich an uns zurückzugeben. Weiterhin erklärt der neue Halter sich vertraglich damit einverstanden, daß wir uns später auf Wunsch persönlich vom Wohlergehen des Tieres überzeugen können (keine Angst, wir haben nicht vor, alle paar Wochen auf der Matte zu stehen :-), die Erfahrung hat uns jedoch gelehrt, daß man den Menschen eben nur vor den Kopf und nicht bis hinein schauen kann, und mancher sein wahres Gesicht entpuppt, wenn der neue Hausgenosse seinen anfänglichen Reiz verloren hat...). Diese Absicherungen dienen auschließlich dem Schutz des Tieres!!!

Weiterhin wird im Moment der Übergabe die Schutzgebühr fällig,
welche folgende Bewandnis hat:

Erstens dient sie - wie der Namen schon sagt - dazu, das Tier zu schützen, denn - wie oben bereits erwähnt - gibt es leider viele Menschen, die unlautere Absichten mit den Tieren haben und sie an ein Tierversuchslaboratorium oder an die Fellindustrie verkaufen wollen. Ein solcher Handel lohnt sich natürlich nur, wenn man die Tiere umsonst oder so günstig bekommt, daß bei einem Verkauf noch entsprechend Geld zu machen ist. Wir schützen also die Tiere vor einem derartigen Mißbrauch, indem wir auf jeden Fall mindestens soviel als Schutzgebühr verlangen, wie ein Laboratorium oder die Fellindustrie einem Händler zahlen würde. Nur so ist sicherzustellen, daß ein Handel nicht mehr rentabel ist!!

Die zweite Aufgabe der Schutzgebühr liegt darin, wenigstens einen Teil der angefallenen Tierarztkosten abzudecken. In der Regel sind unsere Tiere (mindestens) einer ärztlichen Untersuchung unterzogen worden, mehrfach entwurmt, entfloht, entzeckt sowie kastriert und tätowiert und oft auch bereits geimpft. Kranke Tiere müssen z.T. auf längere Zeit tierärztlich versorgt werden, bevor sie in die Vermittlung gehen. Da wir keine öffentlichen Förderungen erhalten, müssen wir diese Kosten aus unseren Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanzieren und nicht selten zusätzlich in unseren privaten Geldbeutel greifen. Somit sind wir zumindest auf eine teilweise Deckung der Kosten angewiesen und richten die Schutzgebühr nach den bisher durchgeführten tierärztlichen Leistungen. Hierbei möchten wir jedoch auf eines hinweisen: Würden die nötigen Grundbehandlungen (Entflohung, Entwurmung, Kastration, Tätowierung) vom neuen Besitzer selbst bei seinem Tierarzt durchgeführt, würden die Behandlungskosten unsere Schutzgebühr bei weitem übersteigen! Dies bedeutet also: Auch wenn eine Schutzgebühr zunächst vielleicht hoch erscheinen mag, so steht sich der neue Halter stets günstiger, als wenn er diese Leistungen selbst durchführen läßt!!!

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